Kati 783
Guten Abend, die Tochter,9 Jahre hat sich für ein Reiterwochenende angemeldet,schon Anfang des Jahres. Nun ist mir jetzt aufgefallen, dass dieses am Besuchswochenende bei ihrem Vater stattfindet. Dieser ist sehr pingelig bei der Einhaltung dieser WE,s und ich befürchte echt schlimme Diskussionen und Anschuldigungen mir gegenüber,weil das sein WE blockiert. ( Wir arbeiten beide im Schichtdienst mit festen WE,da ist tauschen nicht einfach) Ich muss zugeben,dass ich Anfang des Jahres nicht bis in den Dezember die WE's ausgerechnet habe ,um zu schauen,ob es passt . Leider hat das Kind altersmässig jetzt besonders an den meisten WE,s irgendwelche Termine( Messdiener,Geburtstage...) Und ich kenne die bösen Diskussionen mit dem KV schon. Ich würde es jetzt so machen,dass sie ihn selbst sagen soll,dass sie gerne dahin möchte und wenn er es verneint,sie damit leben muss. Wäre das in Ordnung,dass Kind das regeln zu lassen? Was meint ihr? Viell gibt es eine ganz einfache Lösung,aber ich sehe gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht. Ich kann mir solche Diskussionen mit ihm nicht mehr antun, die machen mich krank. Lieber storniere ich auf meine Kosten den Reiterurlaub als von ihm Vorwürfe zu bekommen. LG und Danke
Hallo, na und, dann macht sie eben Reiterferien und er sieht sie ein anderes WE. Oder eben nicht, Sie sehen sie ja auch nicht. Das Kind ist 9 und Sie haben noch einige Jahre als Eltern und müssen das Umgangsrecht regeln. Da macht es Sinn, auf die Belange des Kindes (die immer grösser werden wie auch das Kind grösser wird) einzugehen, ohne eine Nummer daraus zu machen. Ich sehe meine Tochter auch nicht jedes Wochende (obwohl wir alle zusammen leben). Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, es die Neunjährige regeln zu lassen, finde ich nicht altersgemäß. Abgesehen davon (vollkommen unjuristisch): Warum soll so etwas zwingend "immer" auf Dein Wochenende fallen? Bei getrennt Erziehenden geht es doch (auch) darum, trotz allem eine möglichst große Normalität im Sinne des Kindes aufrechtzuerhalten (darum gehen ja auch kranke Kinder zum anderen Elternteil), und dazu gehören mit steigenden Alter eben auch Wochenendverabredungen. Wenn der Vater häufiger wie von Dir befürchtet reagiert, würde ich das Geld investieren und die Umgangszeiten gerichtlich festlegen lassen. Das hat bei meiner Freundin die Diskussion auf beinahe Null zurückgefahren. (Hast Du nicht gefragt, fällt mir aber zu Deiner Situation ein.) Viele Grüße
Kati 783
Frage zu deiner Antwort: aber was würde das bringen in der Situation. Es wäre sein WE und dürfte das Kind dann nichts machen ohne seine Erlaubnis? ( Also Geburtstagseinladungen,kleine Sachen von 3 Stunden so?) Sie geht gerne zu ihm und ist auch gut so,aber sie merkt auch,dass diese We' s sie langsam einschränken.
Kati 783
Habe jetzt überlegt,mit ihr zu sprechen und ihr ein Ersatzwochenende( meins) nächstes Jahr anzubieten. Es ist jetzt so,dass wirklich auf die nächsten 3 Papa WE' s immer Termine anfallen( Messdiener, Auftritt...) Sachen,wo eine 9 jährige weder Papa noch Mama mit hinnimmt;-)
Pamo
Gönnt denn der Vater seiner Tochter nicht ihre Unternehmungen? Umgang heißt nicht, dass man sich gegenüber sitzt und sich bewegungslos anstarrt, sondern Teilhabe am Leben des anderen hat.
Kati 783
Du hast Recht. Und klar,er gönnt es ihr,aber er gibt mir die Schuld und ist immer direkt beleidigt und ich hätte es so eingestielt ,damit er keine Zeit mit ihr hat. Ich denke,das Kind und ich reden einfach mit ihm und sie soll ihm sagen,dass sie gerne dahin möchte. Vielleicht wirds auch ganz OK, dem Kind kann er nie böse sein. Nur ich bin dann wieder die böse und bekomme alles ab.
Pamo
Oder er wird mehr mit einbezogen und ihr richtet einen gemeinsamen Kalender ein, in den sowohl Kind als auch Vater und du eure geplanten Wochenendunternehmungen eintragen. Dann sieht der Vater immer sofort, welche Termine (Geburtstagsparty etc) das Kind hat und wird nicht davon überrascht. Im Gegenzug weiß das Kind schon vorher, wenn der Vater bereits einen Verwandtschaftsbesuch oder eine Einladung mit ihr gemeinsam vereinbart hat und kann dies mit ihren Verabredungen abstimmen.
Berlin!
Inwiefern benötigt es eine Anwältin zur Beantwortung dieser Frage? Das hat nichts mit Jura zu tun und gehört in ein anderes Forum.
Kati 783
Sorry,ich dachte sie könnte mir viell eine Richtung geben,wie das beim Umgangsrecht so geregelt ist .
Kati 783
Die Idee von Pamo finde ich gut,danke
mamavonbaby
Ganz ehrlich. Das ist dein EX. Steh zu deinem Kind, das möchte in die Reiterferien fertig. Ihm würde ich das miteilen und jede weitere Diskusion würde bei mir ins eine Ohr reingehen und wieder rausgehen...das Telefongespräch kann man auch auflegen, und die Nummer über dass Wochenende blockieren. Lass dich von deinem Ex nicht krank machen.
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