stardust82
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. der Reihenfolge der Antragstellung diverser Zuschüsse im 2. Jahr der Elternzeit. Ab Februar beginnt mein Mann ein Referendariat mit entsprechend geringem Verdienst. Ich beziehe im Moment Betreuungsgeld. Das beides allein reicht jedoch nicht aus um die Zeit bis zu meinem Arbeitsbeginn im September zu überbrücken. Da wir in Sachsen leben, kann ich hier noch Landeserziehungsgeld beantragen. Dann gibt es ja noch weitere Möglichkeiten, wie Wohngeld, Kinderzuschuss oder auch Hartz 4. Ich habe jedoch keine Ahnung wie die Anträge sich einander bedingen. Gibt es eine einzuhaltende Reihenfolge? D.h. benötige ich erst z.Bsp. die Ablehnung des Wohngeldbescheides um Hartz 4 beantragen zu können, oder andersrum? Von Bekannten habe ich erfahren, dass der Antrag auf Kinderzuschuss wohl immer VOR dem Antrag auf Wohngeld gestellt werden muss. Stimmt das? Da die Bearbeitungszeit bei uns hier in der Großstadt enorm lang ist, können wir es uns eigentlich nicht erlauben einen falschen Antrag zu stellen, nur um 3 Monate später zu erfahren, dass wir es erst an anderer Stelle probieren müssen. Kann ich irgendwo einsehen, welche Leistungen für uns eher in Frage kämen: Wohngeld oder Hartz 4? Vielen, vielen Dank für ihre Hilfe.
Hallo, ich würde erst einmal zu dem Sachbearbeiter beim Jobcenter gehen, der kann Ihnen die Reihenfolge sagen, wie er sie gerne hätte. Liebe Grüße NB
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