Janine1235
Sehr geehrte Frau Bader, am 01.01.2016 endet meine Elternzeit und ich befürchte, dass mein Arbeitgeber mir mit "fiesenTricks" einen Aufhebungsvertrag aufdrängen will. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und mir wurde gesagt, dass es nicht anerkannt wird, wenn eine Versicherung abgeschlossen wird im Wissen oder Glauben an einen bevorstehenden Prozess. Die Anwartschaft / Frist der Versicherung wäre ja eingehalten. Würde die Arbeitsrechtsschutz mir beistehen wenn ich im Januar tatsächlich "Bedarf" hätte oder würde sie nicht greifen weil ich geahnt habe dass ich sie brauche? Grüße
Hallo, mmmm. Viele Versicherungen haben auf verschiedenen Gebieten Wartezeiten. ich würde mich da genau erkundigen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Greift. Musst halt drauf achten dass Arbeitsrecht dabei ist. Ob Du mit was rechnest ist egal, jeder rechnet mit irgendwas, sonst würde sich ja keiner da versichern wenn er das ausschliessen kann ;-) Wichtig ist dass die Differenzen deswegen bei Abschluss noch nicht da waren.
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung