Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechtliche Hintergründe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Rechtliche Hintergründe

Nine299

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, wir stehen seit gestern vor dem Aus unserer Beziehung... Unser Sohn wird im April 2 Jahre alt und nun möchte ich gerne die gesetzlichen Grundlage in Bezug auf Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht,... erfahren. Wie ist es, wenn ich als Mutter nicht möchte (aus Gründen, die ich nicht nennen möchte) dass er mit seinem Vater geht und auch nicht bei ihm übernachtet... Kurz noch zur Info, wir sind nicht verheiratet oder verlobt!!! Ich hoffe auf Ihre Antwort. Vielen Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, in Ihrem Fall ist eine ausführliche rechts anwaltliche Beratung vor Ort von Nöten, insbesondere wegen dem Unterhalt. Bezüglich des Sorgerechts wenn sich die Frage, ob sie einen gemeinsamen Sorgerecht zugestimmt haben. Daran ändert sich nichts. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind bei dem Partner haben, bei dem es bis jetzt seinen Lebensmittelpunkt hat, der sich also primär um das Kind gekümmert hat. Ein Umgangsrecht in dem Vater grundsätzlich immer zu. Ob es bei einem knapp zweijährigen Kind bereits über Nacht ist, ist im Einzelfall zu bewerten. Sie werden aber recht wenig dagegen tun können, dass das Kind mit seinem Vater geht, damit dieser sein Umgangsrecht ausüben kann. Etwas anderes gilt, wenn wesentliche Gefahr für Leib und Leben des Kindes (Drogensucht, hat sich schon an Kindern vergangen etc.) besteht. der Vater hat nun mal auch wesentliche Rechte an seinem Kind. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn die Gründe, die Du nicht nennen möchtest, keine Kindeswohlgefährdung sind, die Du nachweisen kannst, dann hast Du rechtlich keine Chance den Umgang zu verhindern. Und dabei spielt es auch keine Rolle, ob Du das alleinige Sorgerecht hast oder nicht. Auch das Sorgerecht wirst Du nicht alleine erhalten, solange Du keine Kindeswohlgefährdung nachweisen kannst. Die Rechte der Väter sind gerade erst gestärkt worden. Wenn Du magst, kannst Du mir gerne eine PN schicken, wenn Du die Gründe nicht öffentlich nenen magst. Verstehe ich total. Alles Gute für Dich und den Kleinen


beat75

Beitrag melden

du solltest es auch nicht vergessen das euer kind ein anrecht auf seinen vater hat! und wenn du es verweigerst so wie meine ex es macht, hat dein exfreund das recht es vor gericht einzuklagen! also überleg es bitte es geht schließlich um euer kind da sollten alles andere sachen hinten an stehen! lg


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.