Kateerina21
Hallo 1.Also ich bin in der 13. Woche schwanger habe eigentlich fachabitur im zweiten Jahr gemacht habe aber ein schulverbot bekommen aus gesundheitlichen Gründen, ich habe vorher Bafög bekommen nun habe ich gelesen das ich wegen der Schwangerschaft trotzdem drei weitere Monate Zahlungen erhalten soll weil ich es ja unterbrechen muss und nach der Elternzeit normal weiter mache . Stimmt das oder kann das Amt sich einfach davor drücken? 2. Ich und mein Freund sind nicht verheiratet aber wir leben schon drei Jahre zusammen wird er dann in eine andere Steuerklasse kommen nach der Geburt? Jetzt ist der in der 1. Steuerklasse. 3. Ich bin über meinen Vater Familienversichert, bleibt das nach der Geburt bestehen oder muss ich mich separat versichern oder könnte mein freund mich und mein Kind mit über sich versichern lassen, da wir ja in einer eheähnlichen Gemeinschaft Leben.? 4. Meine Freundin hat damals vom Amt Geld für die Erstausstattung (Schwangerschaftskleidung,Möbel etc) bekommen,ihr freund wat auch normal arbeiten aber sie selbst nicht, hätte ich da ebenfalls ein Anrecht drauf? Meine freund verdient netto 1600 monatlich.. Als ich dort anrief wurde ich sofort abgewimmelt, aber das machen die ja öfter. 5. Wann muss ich den Antrag auf Kindergeld und elterngeld, würde ja dann ca. 300€ bekommen, stellen? 6.Ich selbst bekomme ja auch noch Kindergeld da ich ja in die Schule ging, da ich nun aber ein schulverbot habe steht es mir ja eigentlich auch noch zu, da ich ja unter 25 bin und anschließend nach der Elternzeit die schule weiter mache also somit nicht nichts mache, bekomme ich das Kindergeld für mich selbst auch weiter wenn mein Kind da ist und ich im Anschluss auch weiter schule mache? Sehr viele Fragen :)) Lg
Hallo, 1. Grundsätzlich wird Förderung nur geleistet, solange die Ausbildung tatsächlich betrieben wird. Sie wird jedoch auch geleistet, solange Auszubildende durch eine Schwangerschaft gehindert sind, ihrer Ausbildung nachzugehen, allerdings nicht über das Ende des dritten Kalendermonats der schwangerschaftsbedingten Ausbildungsunterbrechung hinaus (§ 15 Abs. 2a BAföG). Der Monat, in den der Beginn der Unterbrechung fällt, wird dabei nicht mitgezählt. 2. Nein 3. schwierig. Fragen Sie am besten bei der Krankenversicherung nach. Frage ist, ob sie nach deren Ansicht noch in der Ausbildung sind. 4. Nein 5. Nach der Geburt. 6. s. 3. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
So lange ihr nicht verheiratet seid bekommt dein Freund ganz sicher keine andere Steuerklasse. Warum auch? Die anderen Steuerklassen gelten nun einmal nur für verheiratet. Zitat: "Bezieherinnen und Bezieher von ALG II, Sozialgeld bzw. Grundsicherungsleistungen können bei der für sie zuständigen Behörde, zum Beispiel Jobcenter oder Sozialamt, finanzielle Leistungen zur Erstausstattung beantragen. Weiterhin unterstützt die Bundesstiftung Mutter und Kind werdende Eltern mit geringem Einkommen durch finanzielle Zuschüsse. Sozial- oder Familienberatungsstellen am Wohnort geben Auskunft." http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=161926.html Da du kein ALGII, Sozialgeld oder Grundsicherung bekommst und dein Freund, der für Dich und das Kind mit der Geburt unterhaltspflichtig wird genug verdient, wirst Du denke ich keine Erstausstattung bekommen. Elternzeit darf sich nicht auf die Art der Versicherung auswirken - zumindest nicht ob diese eine Pflichtversicherung oder versicherungsfrei (privat/freiwillig gesetzlich) ist, ich würde also annehmen, dass sie sich auch nicht auf Deinen Status in der Familienversicherung auswirken darf. Frag mal bei der Krankenkasse nach, soweit mir bekannt, kann man wenn man selbst noch Familienversichert ist, das Kind auch in die Familienversicherung mit aufnehmen, es wäre also auch über deine Mutter versichert. Bei Deinem Freund kannst Du dich nicht familienversichern, auch dafür müsstet ihr verheiratet sein. Kindergeld und EG beantragst Du direkt nach der Geburt, da du bei beidem eine Geburtsurkunde einreichen musst. Am Besten beides schon soweit vorbereiten (Geburtsdatum und Name noch freilassen, sonst kann man ja schon alles ausfüllen). So lange Du in Ausbildung bleibst (diese ist ja nur unterbrochen aktuell) und noch keine 25 bist, solltest Du weiter Kindergeld für Dich selbst beziehen (bzw. das bekommen ja eigentlich deine Eltern für Dich). Vaterschaftsanerkennung nicht vergessen und ggf. gleich das Sorgerecht klären wenn ihr eh zusammenwohnt. LG Lilly
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