Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, als ich meine Kündigung erhielt, war ich bei einem Anwalt um zu schauen ob ich dagegen etwas machen kann weil ich ein kleines Kind habe, mein Partner zur zeit krank ist und deswegen nicht arbeiten kann, und ich würde gekündigt weil die firma rote zahlen schreibt und sie einfach jemanden entlassen mussten. Ich war ca 15min bei dem Anwalt, habe mir nur eine Information geholt, das wars, habe ihm keinen weiteren Auftrag erteilt. Heute ist mir die Rechnung ins Haus geflattert und mich hat beinahe der Schlag getroffen, der Mann will 250 Euro für 15min Gespräch. Er stellt mir Auslagenpauschale in Rechnung im wert von 30 Euro, ich frage mich was er für Auslagen hatte, er hat mir 15min zugehört, das wars. Er hat ein Streitwert von 6000 Euro ermittelt, ich frage mich wie er darauf kommt, wollte doch nur wissen ob es sich lohnt zu klagen oder nicht. Würde mich über eine Antwort freuen. Lg Medula
Mitglied inaktiv
das ist kein unnormaler stundensatz für ein beratungsgespräch. warum hast du das nicht vorher geklärt??? eine beratung beim arbeitsgericht wäre kostenlos gewesen....
Mitglied inaktiv
Hey, mir geht es eigentlich eher um die Auslagen, und er kann mir nicht weiß machen, das eine rechnung ausdrucken 30 euro kostet. ansonsten hatte er keine auslagen.
Mitglied inaktiv
Streitwert errechnet sich aus deinem dreifachen Bruttomonatsgehalt (demzufolge 2000 eur monatlich). Die Auslagenpauschale darf ein Anwalt immer berechnen. Er kann (muss aber nicht) auch lediglich die tatsächlichen Auslagen (Porto) nehmen. Ich habe gerade mal nachgeschaut, anscheinend hat er nur eine 0,75 Gebühr (253,50) genommen. Da war er wirklich schon nett. Normalerweise hätte er folgendes berechnen können: 1,3 Gebühr 439,40 Auslagenpauschale 20,00 = 459,40 + 19 % Mehrwertsteuer 87,29 zusammen 546,69. Also ich würde es zahlen und gut. Alternativ fragen, ob er auch Beratungshilfeschein nimmt. Dann ab zum Amtsgericht und einen holen, dann kostet es dich 10 eur. LG Arlett
Mitglied inaktiv
ich kenne es auch so,das ein beratungsgespräch bis zu 250euro kostet.ist in meiner stadt total normal.
Mitglied inaktiv
Wenn er Dich nur beraten hat, darf er keine Auslagen abrechnen. Hat er das Beratungsgespräch noch einmal in einem Brief an Dich zusammengefasst? Hast Du eine Vollmacht unterschrieben? Was hat er denn genau abgerechnet? Eine Geschäfts- oder Beratungsgebühr? Du hättest vorher mit ihm klären müssen, was Dich die Beratung kostet. Hinterher kann man wenig machen, nur mit ihm reden, ob er Dir entgegenkommt und Du eventuell nachträgliche Beratungshilfe beantragen kannst.
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