dani_j_j
Liebe Frau Bader Ich lebe seit einigen Jahren in Scheidung und der Exmann möchte jetzt für 2020 rückwirkend die Steuererklärung ändern lassen. Er hat einige Kosten übernommen und möchte das als Unterhalt geltend machen. Ich bekomme den Nachteil von ihm erstattet (zumindest theoretisch), Kann ich beim Finanzamt erwirken, dass er nur den Teil erstattet bekommt, der übrig bleibt, nachdem meine Steuernachzahlung abgezogen wurde? Falls nicht, was kann ich unternehmen, dass ich nicht erstmal dem Finanzamt nachzahlen muss und dann das Geld vom Ex nicht bekomme? Leider kann man sich mit ihm nicht einigen, bzw man hat eine schriftliche Einigung, aber er hält sich nicht dran Dankeschön
Hallo, Sie können den Anspruch gerichtlich geltend machen. Liebe Grüße NB
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