mf4
Es geht nicht um mich aber mir scheint da braucht jemand Rat. Frau Bader, könnten sie bitte etwas dazu sagen und raten, was die werdende Mutter nun tun muss um ihr Baby nach der Geburt mit nach hause nehmen zu können. danke Hallo.... ich bin jetzt 15 und bin in der 36 ssw..... Ich habe mich damals als ich es erfuhr mich fürs baby entschieden.. Meine eltern wollen die vormundschaft damit bin ich auch einverstanden. Nur jetzt ist ein Problem das jugendamt kommt erst paar wochen nach der geburt und guckt sich bei mir zuhause umob meine eltern die vvormundschaft bekommen. problem daher ist das krankenhaus lässt mich erst nach hause wenn sie wissen wer die vormundschaft hat. Wenn vor der geburt nicht entschieden wird wer sie bekommt muss mein baby im kh bleiben bis es heraus ist wer die Vormundschaft bekommt. kann mir jemand weiter helfen?
Hallo, wenn man nichts macht, hat das JA meistens die Vormundschaft, das kann man aber gerichtlich auf die Eltern (also Großeltern) ändern lassen. Per einstweilige Verfügung. Da hat normalerweise das JA nichts dagegen. Das Krhs kann das Kind nicht so einfach dabehalten (wer soll das bezahlen), hat aber das Problem der Haftung. Da muss dann das JA tätig werden. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_v090.php http://www.elternimnetz.de/kinder/pubertaet/minderjaehrige.php#3 Da steht man kann es selbst beim Gericht beantragen wer die Vormundschaft haben soll.im Eilverfahren geht das fix. Und wie immer meine Frage : Wo ist der Vater und wie alt ist der ?
mf4
Das Thema Vormundschaft bleibt erstmal beim JA leuchtet mir ein aber das kann doch nicht so stimmen, dass das Baby im KH bleiben muss bis irgendwann nach Wochen das JA die Wohnverhältnisse der Mutter und Großeltern besichtigt. Ich vermute da hat die Schwangere was falsch verstanden oder es gibt andere Hintergründe.
Pamo
Glaub ich nicht, dass da irgendwas dran ist. Ein KH ist kein Knast und kann keine Menschen festhalten. Wenn es sich nicht gerade um eine geschlossene Station handelt und eine Zwangseinweisung, dann kann der Patient immer gehen, und sei es auf eigenes Risiko und sei es ohne irgendwelche Papiere unterschrieben zu haben. Das Kind trägt ein Armband mit dem Namen der Mutter, da ist die Sachlage klar. Ausserdem werden sich die GKVs bedanken, wenn sie monatelange "Hotelaufenthalte" von gesunden Säuglingen finanzieren sollen. Ich tippe auf ein Ammenmärchen und würde anstelle der jungen Mutter einen Antrag auf vorzeitige Volljährigkeit durch Erklärung vorsprechen.
chucky123
Wir waren schon auf dem gericht und haben es beantragt. die wollten sich nach der geburt drum kümmern wenn das baby da ist. Die oberärztin hat gesagt das die erst das ok vom vormund brauchen damit nix passiert das ist irgendeine neue Einführung. meine hebamme hat gesagt das ich erst den Bescheid.vom JA brauch oder wer die vormundschaft hat!!
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