xirleachim
Sehr geehrte Frau Bader, nach der nichtehelichen Trennung, wirft mir die KM Mutter vor psychische Labilität vor und das ich ihr oder dem Kind etwas antun könnte. Das ist völlig aus der Luft gegriffen und dient leider nur dazu, damit Sie den Kontakt mit mir nicht halten muss. Sie enthält mir mein Kind vor. Ich habe Probleme meine kleine (3,5 Jahre) zu sehen und darf auch nicht mit ihr telefonieren... Jugendamt ist informiert, kommt aber nicht in die Pötte und sagt wir können nur versuchen begleiteten Umgang zu beantragen, dem muss die KM aber zustimmen und wird es wahrscheinlich nicht... Wie kann ich die Vorwürfe der psychischen Labilität entkräften?
Hallo, sie muss es beweisen. Ich würde mir einen RA suchen. Gleichwohl würde ich ein Gutachten erstellen lassen, dass es nicht so ist (kein großes, wird gerichtl. nicht anerkannt). Irgend einen Schrieb von einem Fachmann. Liebe Grüße NB
Strudelteigteilchen
Umgekehrt wird ein Schuh draus: Die KM sollte ihre Vorwürfe schon begründen können. Irgendwas behaupten kann jeder. Nimm Dir einen Anwalt und verlaß Dich nicht auf's Jugendamt.
Sternenschnuppe
Die Ex meines Mannes beschuldigte ihn auch sie umbringen zu wollen, verprügelt zu haben ( an einem Tag an dem er nachweislich hunderte Kilometer entfernt war dienstlich ) Dennoch konnte sie erreichen dass er nur begleiteten Umgang mir den Mädchen bekam, bis er nachweisen konnte einen Antiagressionskurs gemacht zu haben. 12 Wochen lang jeden Mittwoch Abend kam er verstört nach Hause.... So kann es leider auch gehen...
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