Unicornbaby
Folgender Fall. Partner trinkt viel. Beleidigt mich und auch meine 2 älteste Kinder. ( Die 2 Kleinen sind gemeinsame Kids) er beleidigt mich aufs übelste. Droht mich zu schlagen, hat es aber noch nicht gemacht. Die Polizei war mehrfach hier, können ihn aber nicht verweisen da kein körperlicher Gewalt. Wir haben ein gemeinsamen Mietvertrag. Das Jugendamt ( auf meine Initiative) ist der Meinung ich sollte mit den Kindern hier bleiben da 1 die Wohnung gross genüg ist( er kann die alleine nicht halten, ich schon) und die Kinder in ihr gewöhnten Umfeld bleiben sollte. Hier sind keine 4-5 Zimmer Wohnungen frei. Ich bin nervlich am ende. Er macht mich jeden Tag, jede 2-3 Stunden Wach, manipuliert und droht. Ich komme aber hier nicht weg und er weigert sich zu gehen. Kann ich beim Gericht einen Antrag auf Zuweisung der Wohnung stellen? Wir sind gottseidank nicht verheiratet. Was ist nötig für einen Gewaltschutzantrag wegen den psychischen Gewalt die er mir, aber auch die Kinder antut. Vielen Dank!
Hallo, anders als bei einer Ehewohnung gibt es war eine außerehelichen Beziehung nicht so einfach die Möglichkeit, sich die Wohnung zuweisen zu lassen. Hier muss ein Kollege vor Ort anhand der Einzelheiten und tatsächlichen Gegebenheiten prüfen, ob die Sache über Gewaltsschutz laufen kann. Lassen Sie sich nicht fertig machen,, sondern reagieren Sie schnell! Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
such dir bitte einen Anwalt vor ort, der stellt dann ggf einen eilantrag. wenn die Polizei schon öfter bei euch war, ist das Jugendamt eh informiert, das sollte kein großer akt mehr sein. meiner Erfahrung nach verweist die Polizei schon, aber nur 24h (btdt). alles dokumentieren!
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