Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Prüfung d. gem. Sorgerechts

Frage: Prüfung d. gem. Sorgerechts

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Hallo Frau Bader ! Sorgerecht ( Wir lassen uns scheiden , wie ist das mit dem Sorgerecht ?) : Seit dem 1.7.98 haben bei einer Scheidung grundsätzlich beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Nur auf Antrag prüft das Familiengericht ob es von nöten ist das nur ein Elterntel das Sorgerecht hat . Wie ist das zu verstehen ??? Prüfung des Gerichts, was wird genau geprüft ? Was spricht gegen eine Sorgerechtsanerkennung ?? M. f. G.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Ursula, das hatten Sie doch unten schon mal gefragt-da steht auch die Antwort. Gruß, NB


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