Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader ! Sorgerecht ( Wir lassen uns scheiden , wie ist das mit dem Sorgerecht ?) : Seit dem 1.7.98 haben bei einer Scheidung grundsätzlich beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Nur auf Antrag prüft das Familiengericht ob es von nöten ist das nur ein Elterntel das Sorgerecht hat . Wie ist das zu verstehen ??? Prüfung des Gerichts, was wird genau geprüft ? Was spricht gegen eine Sorgerechtsanerkennung ?? M. f. G.
Liebe Ursula, das hatten Sie doch unten schon mal gefragt-da steht auch die Antwort. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt