sterntaler82
Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich meinen ex Partner auf Unterhaltung verklagen will und selber kein eigenes Einkommen habe ( bekomme Ab 1.8 Betreuungsgeld) wird dann das Gehalt von meinem Ehemann mitgerechnet??? Mein Mann über nimmt im Moment alle kosten für meine drei Kinder aus meiner ersten Beziehung, zudem zählt er noch fünf Jahre einen Kredit ab. Einen Anwalt können wir im Moment einfach nicht bezahlen aber da das Jugendamt nix unternimmt kann der Kindsvater weiter sich ein ruhiges leben machen.
Hallo, grds. ist das Einkommen des Antragstellers relevant, nicht das Famlieneinkommen. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beendigung Teilzeit während Mutterschutz
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2