sterntaler82
Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich meinen ex Partner auf Unterhaltung verklagen will und selber kein eigenes Einkommen habe ( bekomme Ab 1.8 Betreuungsgeld) wird dann das Gehalt von meinem Ehemann mitgerechnet??? Mein Mann über nimmt im Moment alle kosten für meine drei Kinder aus meiner ersten Beziehung, zudem zählt er noch fünf Jahre einen Kredit ab. Einen Anwalt können wir im Moment einfach nicht bezahlen aber da das Jugendamt nix unternimmt kann der Kindsvater weiter sich ein ruhiges leben machen.
Hallo, grds. ist das Einkommen des Antragstellers relevant, nicht das Famlieneinkommen. Liebe Grüße NB
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