Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, im Jahr 2001 wurde mir Prozeßkostenhilfe ohne Ratenzahlung gewährt. Ich wurde aufgefordert meine wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen. Nun möchte ich von Ihnen wissen ob mir weiterhin Prozeßkostenhilfe ohne Ratenzahlung bzw. mit Ratenzahlung zusteht, wenn ja wie hoch diese wären. ich bin in Elternzeit: 154Euro Kindergeld 300Euro Erziehungsgeld mein Mann: 1700Euro brutto Verdienst 1331Euro netto Verdienst wir wohnen mietfrei, wird von den Schwiegereltern momentan übernommen ansonsten kein Sparguthaben vorhanden Auto muss mit monatlich 200€ abbezahlt werden 5Euro monatlich Gewerkschaft diverse Vers. wie Haftpflicht Auto + Privat Haftpflicht + Lebensversicherung müssen noch bezahlt werden sind ca. 50Euro Würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen, habe schon mehrmals im Netz nach Antworten gegoogelt aber leider bin ich nicht auf solch einen Fall wie es bei mir ist gestoßen. Vielen Dank im Voraus. Gruß Jasmin
http://www.pkh-fix.de/
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV