Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Problem eheähnliche Gemeinschaft

Frage: Problem eheähnliche Gemeinschaft

Mitglied inaktiv

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Ich habe eine dringende Frage. Ich wohne mit meinem Freund und unserem 2-Monate alten Sohn zusammen in einer Wohnung in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Der Mietvertrag läuft auf mich. Ich zahle allein die Miete, da das Sozialamt meinem Freund nichts abziehen kann da er gerade mal 400 ? verdient.Das heißt ich lebe von Sozialhilfe und zahle damit die Miete. Ärgerlich ist nur das ich von Sozialamt nur das Kindergeld bekomme keinen Kindesunterhalt. was mich besonders stört ist das ich kein Unterhalt fürs Baby bekomme. Würden wir getrennt leben würde ich wenigstens mal 111? vom Jugendamt bekommen und den Mehrbedarfszuschlag für alleinerziehende vom Sozialamt. Nun meine Frage: muss mir mein Freund eigentlich Geld geben für das Kind auch wenn wir in einem Haushalt leben und kann ich ihn verklagen. Er verspricht mir immer wenn er mehr verdient wird er mir alles wieder zurückgeben, aber es könnte ja auch sein das wir uns vorher verstreiten. Er hat selber schon etwas doof gefragt ob er verpflichtet ist Unterhalt zu zahlen. Er lebt ja mit mir in einem Haushalt.Kann ich ihn einmal rückwirkend verklagen da er mir kein Geld gegeben hat und sich nicht ne Arbeit gesucht hat wo er mehr verdient? Zweites Problem, er will nicht mehr aus der Wohnung ausziehen, obwohl der MIetvertrag auf mich läuft und ich die Miete zahle. Die ganze Wohnung ist voll von seinen Möbeln. Ich weiß nicht wie ich Ihn wieder loswerde. Einfach rausschmeißen kann ich ihn nicht wegen seinem Sachen und da er dort gemeldet ist.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht. Wenn Sie sich trennen wollen, nicht verheiratet sind und der Mietvertrag auf Sie läuft-ich würde ihn vor die Tür setzen. Ausserdem kann das Jugendamt dann prüfen, ob und wieviel Unterhalt er zahlen kann/ muss. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Habt Ihr nun eine eheähnliche Gemeinschaft? Oder hast Du Dich von ihm getrennt und er wohnt nur noch da? In zweiterem FalL: Wirf ihn raus (notfalls Schloss austauschen - aber besser vorher ankündigen, mit Fristsetzung). Alles andere kann erst geklärt werdcen, wenn das geklärt ist. LG, Elisabeth.


Mitglied inaktiv

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