Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Privatstraße

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Privatstraße

Mama von Jonas und Lea

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Inwieweit dürfen Kinder (Alter 4 bzw. 5 Jahre), deren Wohngrundstück an eine Privatstraße grenzt, diese Privatstraße betreten bzw. darauf spielen? Die Privatstraße ist von der öffentlichen Straße weder durch einen Zaun noch durch ein Schild, dass auf die Privatstraße hinweist, abgegrenzt. Somit können ortsfremde z. B. gar nicht wissen, daß es sich um eine Privatstraße handelt. Die Kinder spielen ab und an am Grundstücksrand ohne dabei die gesamte Straße zu "belagern". An der Straße liegen noch einige andere Häuser, die vermutlich ein Geh- und Fahrtrecht haben, so daß die Straße auch von Autos befahren wird, weshalb die Straßeneigentümer meinen, daß die Kinder nicht auf die Straße sollen. Sie werden dabei aber beaufsichtigt und sind selbst schon sehr vorsichtig und bleiben an der Seite stehen, wenn ein Auto kommt. Eine gewisse Rücksicht müssen doch die Autofahrer dabei auch nehmen, oder? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es nicht erkennbar ist, dass es eine Privatstrasse ist u sie von PKWs befahren wird, würde ich der Mutter schon eine erhöhte Sorgfaltspflicht auferlegen. Heißt, spielen ja aber nur unter Aufsicht. Kann man beid er Stadt nicht eine Spielstrasse beantragen (weil es eine Privatstrasse ist)? Liebe Grüsse, NB


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