Sunrise88
Sehr geehrte Frau Bader! Ich hätte eine Frage zur bevorstehenden Privatinsolvenz meines Freundes. Da wir schon länger einen Kinderwunsch haben und eigentlich nicht mehr warten wollen wollte ich gerne wissen, wie es aussieht, wenn mein Partner (wir sind nicht verheiratet) beispielsweise dieses Jahr seine PI anmeldet und ich im darauffolgenden Jahr schwanger werden würde. Ist es richtig, dass sich der pfändbare Betrag ändert, da wir ein Kind erwarten? Zur Zeit verdient er 1600 Euro netto und 400 Euro werden gepfändet. Würde er dann nicht unter einer bestimmten Grenze liegen? Wir machen uns nämlich Gedanken über die daraus resultierende finanzielle Situation... Und wie sieht es mit der Dauer der Insolvenz aus, läuft diese weiter, obwohl ihm nichts gepfändet werden kann, da ein Kind gekommen ist und wäre sie dann auch nach 5 Jahren beendet, obwohl er nicht durchgehend zahlen konnte? Ich hoffe ich habe meine Frage verständlich formuliert. Vielen Dank schon mal im Voraus! Liebe Grüße, Sunrise88
Hallo, der Pfändungsfreibetrag erhöht sich. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass ein Kind in seinem Leben so viel kostet wie ein Ferrari (ein neuer). Liebe Grüsse, NB
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