Sophia79
Hallo Frau bader, Ich bin am 12.09.2013 in Mutterschutz und nun in Elternzeit. Für das Jahr 2013 steht mir Prämie zu. Ich bekomme normalerweise 5% vom brutto-Jahresgehalt. Es wurden 100% erreicht, das hat mir der AG auch schon bestätigt. Allerdings wurde nun von einem anderen Jahresgehalt ausgegangen ( gekürzt durch mutterschaftgeld ab September. Ist das rechtlich so ok? Oder steht mir die Prämie von meinem vollen Gehalt als Ausgangsbasis zu - auch wenn ich ab September Mutterschutzes statt Gehalt bekommen habe. Im Arbeitsvertrag steht nichts von einer Prämie, dies wird jedes Jahr auf einem Zielblatt separat festgehalten. Dort steht auch mein Gehalt als Ausgangsbasis das unterschrieben wurde.
Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Liebe Grüsse, NB
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