Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Pflichten

Frage: Pflichten

Baby1912

Beitrag melden

Okay ich wollte einen fachlichen Rat dann stelle ich die Frage noch mal konkreter: habe ich als Partnerin die Pflicht auf das Kind aufzupassen wenn ich mit dem Mann nicht verheiratet bin und wenn es nicht der vom Jugendamt geregelte umgangstag ist und sie ihn aber einfach weil sie keine Lust hat vor der Tür ablädt. Hintergründe führen hier zu weit, auf jeden Fall ist es anders als es rüber kommt. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Nein. Aber wie Sie damit umgehen, müssen Sie Ihrem Partner gegenüber verantworten. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Nein, hast Du nicht, rechtlich hast Du mit dem Kind nichts zu tun. Könntest also das Jugendamt anrufen und das herrenlose Kind abholen lassen.


Andrea6

Beitrag melden

Zur rechtlichen Situation wird Frau Bader sicher antworten, aber wenn dir das Kind so widerlich ist kann das Ansinnen "Der Sohn tut mir wirklich leid und wir überlegen ob wir ihn für immer zu uns nehmen" gar nicht nachvollzogen werden. Hoffentlich weiß dein Partner um deine Antipathie dem Stiefsohn gegenüber und handelt demenntsprechend.


brittachen

Beitrag melden

So rein vom Gefühl her, würde ich behaupten, dass es nicht deine Pflicht ist. Und bis zu einem Gewissen Grad, verstehe ich auch, dass dich die Art und Weise der Mutter ärgert. ABER: Du schreibst, ihr überlegt, den Jungen ganz zu Euch zu nehmen. Du schreibst weiterhin, die Mutter erzieht den Jungen nicht gut und der Junge ist schon schwierig. Warum also, nutzt du solche "Fehltritte" der Mutter, die womöglich wirklich als Ärgernis von ihr angedacht waren, nicht für Euch? Der Junge ist schwierig, weil er keinen Halt findet. Nicht in seiner Mutter und scheinbar auch (noch) nicht genug vom Vater. Er braucht dies aber! Noch könnt ihr so viel zum positriven bei dem Jungen bewirken! In fünf Jahren, sieht das ganz anders aus! Hilf ihm. Schluck deinen Frust über die Mutter runter. Gib dem Jungen das Gefühl, dass er bei euch Willkommen ist, dass er Euch vertrauen kann. Das er bei euch zu Hause ist. Das er geliebt wird, so wie er ist! Ich weiß, wenn ein Teil nicht mitarbeitet, intregiert, erzeugt das Frust und Wut. Aber davon darf der Junge nichts mitbeommen. Auch wenn es schwerfällt : wenn ihr den Jungen wirklich zu Euch nehmen wollt, dann nutzt die Fehler der Mutter (fair! Ihr solltet dabei immer fair bleiben!) für euch. Es dauert und wird schwierig, aber die Zeit spielt für euch. Sei einfach so für den Jungen da, wie du es auch für euer gemeinsames Kind bist, dann kannst du nichts falsch machen! Viel Glück und Durchhalte vermögen


Baby1912

Beitrag melden

Wieder gebt ihr nur Ratschläge ohne zu wissen was alles vorgefallen ist das war Hollywood Reif. Und wenn ihr im Bilde wärd dann würde mich jeder verstehen und mir wahrscheinlich meinen Respekt aussprechen dass ich immer noch da bin und jeder würde mir wahrscheinlich den Ratschlag geben mich einfach zu trennen und sich fragen wie ich solche krassen Sachen als nicht Mutter ausgehalten habe. Aber Trennung ist nicht so leicht gerade mit Baby und wenn man immer noch an das Gute glaubt.


Felica

Beitrag melden

Hier hat doch gar keiner geurteilt. Es wurde sogar gesagt, rechtlich kannst du das Kind auch abholen lassen. dann bist du mit ziemlicher Sicherheit auch den Vater los. beim Kind hast du dann wohl auch verspielt, für die Mutter bist du noch ein größerers Ärgernis wie du bereits sicherlich schon bist. Was du machst ist aber davon abhängig was Dir der junge bedeutet. Dein Handeln ist keine Strafe oder Lobelei für die Mutter oder dem Vater, es ist das was das Kind betrifft. In erster Linie. Du hast weder Pflichten noch Rechte gegenüber dem Kind nur weil du mit dem Vater zusammen bist. Aber du solltest eine moralische Pflicht dem Kind gegenüber haben wie man sich diesem gegenüber verhält. Wenigstens einer von euch drei sollte so was wie Anstand haben.


Baby1912

Beitrag melden

Nein der Vater versteht mich, was die Mutter alles getan hat kann ich hier nicht erwähnen und der Sohn hat mich schon geschlagen und mit dem Messer bedroht Schimpfworte sind dagegen harmlos und trotzdem bin ich noch da und will kämpfen.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Die rechtliche Antwort hast Du doch bekommen. Dann handele doch dementsprechend und gut ist es.


Baby1912

Beitrag melden

Aber noch nicht von der Fachfrau von der habe ich noch keine Antwort


cube

Beitrag melden

Nein, deine Pflicht ist es nicht, dich zu kümmern, ohne das es euer Ungangstsg ist und/oder mit dir vereinbart. Der Vater hätte aber die Pflicht, sich zu kümmern, wenn die Mutter ihm ankündigt, was sie tun wird und er ihr nicht zB sagt, er könne nicht wegen Termin xy (da kein Umgsngstag, könnte er ablehnen, wenn kein Notfall seitens der Mutter - muß dies aber auch klipp und klar äußer). Das genietet die Fürsorgepflicht, die er gegenüber seinem Kind hat. Im Zweifelsfall würde aber sicher zB vor Gericht die Frage gestellt, warum du als Lebensgefährtin eines Mannes mit Kind und entsprechendem Umgang dich nicht ebenfalls in der Pflicht siehst, dich entsprechend zu kümmern. Denn dann kommt nämlich einfach auch ins Spiel, in wie fern der Junge bei euch überhaupt auf eine geborgene, ihm zugewandte Atmosphäre treffen kann. Du kannst zu guter Letzt dich und dein Engagement für den Sohn deines Partners eben nicht losgelöst sehen. Ihr beide zusammen! bildet nämlich die Grundkage für sein Wohlergehen an Ungangstagen oder in Notsituationen. Und das führt dann eben schlußendlich zu der Frage, ob der Junge es bei euch tatsächlich besser hätte als bei seiner Mutter. Vor allen Dingen, wenn er schwierig ist und stabile Verhältnisse nötig hat. Ich hoffe, ich habe das jetzt verständlich dargestellt, ohne dich direkt anzugreifen. Ich denke nämlich, das es den anderen Foristen schon auch darum ging, aber eben etwas emotional aufgeladener.


Meyla

Beitrag melden

Er ist ein kleines Kind.... in einer echt beschissenen Lage. Das er sich übereifrig verhält ist Ergebnis seines bislang erlebten und das scheint ja echt dürftig zu sein... Natürlich ist so eine Situation doof. Aber auch dein Baby wird mal das schlagen anfangen. Und sich vllt wiederholen, sowas testen Kinder nun einmal. Dann müsste ich meine Geschwister ja alle samt aus dem Haus ekeln weil die mich beide gehauen, gekratzt und getreten haben. Das muss man auffangen können ohne das Kind als Satan hin zu stellen (überspitzt gesagt). Was sagt der Erzeuger denn zu deiner Idee mit dem Jugendamt? Er würde natürlich auch eine drüber gebügelt bekommen wie dir Mutter, schließlich ist er auch einfach weg gefahren, auch wenn du da warst. Von daher lohnt sich das nicht. Auch wird das Kind befragt und sehr unschönen Zeiten entgegen blicken. Will der Junge denn zu euch? Warum willst du ihn wenn du so schlecht von ihm redest?


kati1976

Beitrag melden

Ich finde es sehr schade das du den armen Jungen scheinbar als Last ansiehst. Ihr habt euch alle falsch verhalten,die Mutter,dein Vater und auch du. Der Junge ist ein Spielball von unfähigen Erwachsenen. Rechtlich habe ich keine Ahnung,aber menschlich gesehen seid ihr alle drei unmöglich.


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Nein, die Pflicht hast Du nicht. Aber wenn Dein Partner wirklich darüber nachdenkt, das ABR für sich (niemals "Euch", übrigens, das geht gar nicht) einzufordern - und das war immerhin die Überschrift Deines letzten Postings - dann kommt so eine Weigerung ziemlich schlecht. Ich habe übrigens vollstes Verständnis dafür, daß Du mit dem Jungen nix zu tun haben willst. Aber bevor Du der Mutter das Jugendamt auf den Hals hetzt - was Deiner "Ich kann den Schratz nicht leiden!"-Sache kein Stück hilft - solltest Du genau das vielleicht mal Deinem Partner verklickern.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.