Mitglied inaktiv
Hallo, bin jetzt in der 33. SSW und offiziell in Mutterschutz (ET ist der 12. Jan. 09). Ich habe letzte Woche schon Mutterschaftsgeld beantragt. Vor der Schwangerschaft war ich in Vollzeit angestellt, wurde aber nach 4,5 Monaten (in der Probezeit) gekündigt. Welche Verpflichtungen habe ich jetzt noch meinem AG gegenüber? Muß ich nach der Geburt anzeigen, ob ich wieder komme oder hat sich das mit seiner Kündigung dann erledigt. Wie gehts überhaupt dann weiter nach der Elternzeit usw., kenne mich da nicht aus....
Hallo, ????? Sind Sie denn gegen die Kündigung vorgegangen? Haben Sie sich dagegen gewehrt? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wieso wehren; ist die ausgesprochene Kündigung denn nicht unwirksam nach meiner Bekanntgabe meiner Schwangerschaft?????
Die letzten 10 Beiträge
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation