Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Pflichten eines AN

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Pflichten eines AN

Mitglied inaktiv

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Hallo, bin jetzt in der 33. SSW und offiziell in Mutterschutz (ET ist der 12. Jan. 09). Ich habe letzte Woche schon Mutterschaftsgeld beantragt. Vor der Schwangerschaft war ich in Vollzeit angestellt, wurde aber nach 4,5 Monaten (in der Probezeit) gekündigt. Welche Verpflichtungen habe ich jetzt noch meinem AG gegenüber? Muß ich nach der Geburt anzeigen, ob ich wieder komme oder hat sich das mit seiner Kündigung dann erledigt. Wie gehts überhaupt dann weiter nach der Elternzeit usw., kenne mich da nicht aus....


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ????? Sind Sie denn gegen die Kündigung vorgegangen? Haben Sie sich dagegen gewehrt? Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Wieso wehren; ist die ausgesprochene Kündigung denn nicht unwirksam nach meiner Bekanntgabe meiner Schwangerschaft?????


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