Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist seit gut 1 1/2 Jahren bei einer Tagesmutter (9h täglich). Nun soll sie eigentlich ab dem Sommer sowohl in den Kindergarten gehen, als auch zur Tagesmutter (Randbetreuung). Bisher schien dies auch kein Problem zu sein, wir haben einen 25h Platz im Kindergarten bekommen, und zusätzlich sollte sie 25h zur Tagesmutter gehen (die dann auch das Bringen und abholen vom Kindergarten übernehmen würde). Nun hat es bei unserem zuständigen Jugendamt einen Personalwechsel gegeben. Unsere Tagesmutter hat eine Pflegeerlaubnis für 5 Kinder, und die neue zuständige Sachbearbeiterin ist der Meinung dass die Tagesmiutter laut Gesetzt nicht mehr als 8 Pflegeverträge haben darf. Bisher durfte die TaMu beliebig viele Pflegeverträge habe aber nur 5 Kinder gleichzeitg betreuen (in Ausnahmefällen bis zu 8 Kinder). Dies bedeutet nun für unsere TaMu dass sie Kinder aufgeben muss, welche nicht wirtschaftlich genug sind, und dieses würde dann ab dem Sommer wohl auch uns treffen. Daher nun meine Frage: Gibt es eventuell Urteile darüber wieviele Pflegeverträge gleichzeitg bestehen dürfen? LG Sabine
Hallo, es gibt für die verschiedenen Bu-Länder Satzungen/ VO/ gesetze zur Kindertagespflege. Fragen Sie im Ministerium nach. Hier als Muster das von Berlin: http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-familie/kindertagesbetreuung/kindertagespflege/av_kindertagespflege.pdf?start&ts=1295441129&file=av_kindertagespflege.pdf Liebe Grüsse, NB
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