Mitglied inaktiv
Ja, ich habe einen Sondervertrag und da stehen auch die Zeiten so drin. LG Danie
Mitglied inaktiv
Halloele... gilt diese nur für den Zusatzvertrag oder überhaupt? Zusatzverdienst.. der Ag muß zwar zustimmen, kann aber nur abhlehnen, wenn es sich z.b. um ein Konkurrenzunternehmen handelt. Wenn Du im Rechtsschutz bist, wende dich an den, weil Dein Fall etwas komplexer zu sein scheint. Bei mir war es damals so, ich hatte auch festgelegte Arbeitszeiten mit Standortangabe. Firma ist umgezogen und konnte mir das so nicht mehr bieten. HAben einen Auflösungsvertrag gemacht. Laut meiner Beratung damals hieß es, wenn es die Firma nicht mehr anbieten kann, hat man u.U. die Möglickeit auf eine Klage, der stellt Sie wieder ein und dann???? Ich habe mich für den Aufhebungsvertrag entschieden LG Peeka
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?