Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Patientenverfügung und Generalvollmacht - Eilt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Patientenverfügung und Generalvollmacht - Eilt

Mitglied inaktiv

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Mein Partner und ich sind nicht verheiratet. Ich möchte aber gern versorgen und verhindern, dass im Falle bei Komplikationen bei der Geburt mein Partner keine Informationen oder keine Entscheidungen über medizinische Eingriffe etc. treffen kann. Reicht ein formloses handschriftliches Schreiben aus, damit er entscheidungsbefugt ist und jederlei Informationen über meinen Gesundheitszustand bekommt? Wie kann ich ansonsten vorsorgen oder was sollte ich auf jeden Fall noch an Vollmachten erstellen?


Mitglied inaktiv

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Hallo, du solltest eine Vorsorge- und Generalvollmacht vom Notar beurkunden lassen! Das ist nicht so teuer und lohnt sich, weil es kaum anzufechten ist. Ihr könnt Euch in einer Urkunde auch gegenseitig bevollmächtigen. Viele Grüße, Marion


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