Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Patenschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Patenschaft

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, habe zwei Fragen, wobei ich gar nicht weiß ob Sie mir bei der 1. helfen können. Wir erwarten im Juli unser 2. Kind und unsere Freundin (evangelisch) soll Patentante werden. Wir sind aber katholisch. Geht das trotzdem? 2. Frage: Wenn uns was passiert kommen die Kinder automatisch zu den Paten oder müssen wir das im Testament festhalten, daß wir möchten, daß sie zu den Paten kommen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Melanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das kommt auf den Pastor an. Aber idR reicht es aus, wenn ein Pate die gleiche Konfession hat. Mein Patenkind hat auch eine andere wie ich ;-))(mein Patenkind ist k und ich bin e, der 2. Pate ist aber auch k.) 2. Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo! 1.der erste muß katholisch sein,der zweite kann evangelisch sein. Da ist leider die kath.Kirche noch so engstirnig! 2.Es sollte schriftlich (handgeschrieben) hinterlegt werden( am besten beim Notar).Ansonsten haben die Großeltern beider Parteien das Recht drauf(was meistens in Zoff ausartet) Ciao Steffi


Mitglied inaktiv

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Hallo, bei mir ist das auch so ich bin evangelisch und mein freund katholisch wir lassen unsere kleine katholisch taufen und mussten unbedingt jemanden haben der auch katholisch ist. was ich leider immer noch net weis ist ob die person die katholisch ist die kleine auch halten muss oder ob das auch einer der evangelisch oder otodoks ist kann. lg mary


Mitglied inaktiv

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Danke für Eure Hilfe. Jetzt weiß ich Bescheid! :-))))


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