Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine finanzielle Frage ;) Also, wir haben überlegt zu heiraten. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, der ist 10 Monate und geht in die Kita, da ich auf Jobsuche bin (wurde in der Schwangerschaft in Probezeit gekündigt). Ich habe noch einen großen Sohn von 10 Jahren, mein Freund einen Sohn von 9 Jahren aus erster Ehe. Für ihn zahlt er Unterhalt, für den Kleinen von uns auch, da wir noch nicht zusammen wohnen. Erstmal brauch ich ja einen Job. Demnach hat er einen Selbstbehalt von 900 Euro. Wenn wir jetzt zusammen ziehen würden, ich habe noch keinen Job und er zahlt Unterhalt an seinen Sohn, wie sieht es dann aus? Bleibt der Selbstbehalt von 900 Euro oder erhöht sich dieser, da wir ja auch einen gemeinsamen Sohn haben? Mir stellt sich die Frage, weil ja bald auch die 300 Euro Erziehungsgeld wegfallen und ich bisher noch keinen neuen Job gefunden habe, ob es sinnvoll ist, zu heiraten und gemeinsam in einer Wohnung zu wohnen oder ob wir dann finanziell unter gehen. Und wie sieht es mit Unterhalt für die Exfrau aus? Sie macht derzeit eine Umschulung, wird im Dezember fertig sein und dann weiter dort unter der Hand beschäftigt sein, wo sie vorher auch war. Also keine angemeldete Arbeit und demnach bekommt sie Geld vom Amt. Somit muss mein Freund ja für sie zahlen, verzichten kann sie nicht, wenn sie vom Amt lebt oder? Danke und liebe Grüße Sylvia
Hallo, der 2. Rang bleibt u auch der SB. Der einzige Unterschied kann sein, dass Sie im Falle des Zusammenziehens eine Bedarfsgemeinschaft sind u Sie keine Leistungen von der ARGE erhalten Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
er hat doch nur noch die 900 euro da bleibt nichts für die exfrau,dir ist er ja auch uh verpflicht da euer kind erst 10 monate alt ist.
Mitglied inaktiv
Seine Exfrau hat aber auch noch einen Sohn der im Januar erst 2 Jahre alt wird. Der Sohn ist allerdings nicht von ihm. Sie muss aber damit auch noch nicht arbeiten gehen und das wird sie offiziell auch nicht.
Mitglied inaktiv
Er braucht Ihr garkein Unterhalt zu zahlen. Für Betreuungsunterhalt ist der Vater des 2 jährigen zuständig!
Mitglied inaktiv
Völlig egal ob ihr heiratet oder nicht. Der Selbstbehalt von 900 € bleibt. Du stehst im zweiten Rang und hättest erst Anspruch, wenn der Kindesunterhalt gezahlt ist. Ebenso steht die Ex-Frau im zweiten Rang. Falls etwas zu verteilen ist, dann musst du dir das mit ihr teilen. Die Ex-Frau kann nicht auf Unterhalt verzichten.
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