Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partnerschaftsbonus

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Partnerschaftsbonus

katrin1305

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Hallo Frau Bader, folgende Situation: ET: 25.3.19 Situation Sie: LM 1 - 12: Elternzeit und Basis Elterngeld Ab 1.4. in TZ LM 14 (ab 25.4.) - LM 17 TZ mit Partnerschsftsbonus Situation Er: LM 1: Elternzeit mit Basiselterngeld LM 12: Elternzeit mit Basisrlterngeld LM 13: Elternzeit LM 14 - 17: TZ mit Partnerschaftsbonus Frage: Geht das, dass ich am 1.4. wieder einsteige und nicht zum Lebensmonat, sprich am 25.3.? Für den Partnerschaftsbonus ist es ja eigentlich egal, das wird zum LM 14 beantragt. (nachträglich) Danke!


drosera

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Hi, ich habe spontan einen vagen Verdacht; Checkt mal, ob das Elterngeld bis zum Partnerschaftsbonus durchgängig gezahlt werden muss. Ihr habt ja in LM 13 eine Pause. Da könnte der Vater ja noch rechtzeitig splitten, falls nötig.


katrin1305

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Danke für den Hinweis. Ich hab dazu folgende Info gefunden: "Nach dem 14. Lebensmonat können Sie nur noch ElterngeldPlus bekommen. Den Bezug dürfen Sie dann nicht mehr unterbrechen. Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld beantragt, können Sie sich nach dem 14. Lebensmonat auch abwechseln. Wenn es allerdings nach dem 14. Lebensmonat einen Lebensmonat gibt, in dem Sie beide kein ElterngeldPlus bekommen, dann können Sie danach auch keines mehr bekommen - selbst dann nicht, wenn Sie noch Monate übrig haben." > müsste also ok sein, da wir in LM 14 starten.


Dojii

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Ja eine Lücke ist erst nach dem 14. (bzw. ab dem 15.) Lebensmonat schädlich, vorher dürft ihr so viele Lücken haben wie ihr wollt. Aber kurze Verständnisfrage, wenn die Entbindung am 25.03.2019 war (oder meinst du 2020), kannst du ab dem 01.04. doch noch gar nicht wieder angefangen haben zu arbeiten. In den 8 Wochen Mutterschutz nach Geburt ist jede Tätigkeit untersagt. Oder bist du selbstständig?


luvi

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Hallo, Ich bin auch über den 1.04. "gestolpert". Ich hab es so verstanden, dass die TZ kurz nach dem ersten Geburtstag des Kindes begonnen wird. LG luvi


katrin1305

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Natürlich ist der 1.4.2020 gemeint


Felica

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Könnte ein Problem sein, denn ihr müsst beide zu jedem Zeitpunkt bei den 4 ! Partnerschaftsbonusmonaten alle Bedingungen erfüllen. Schafft nur einer es nicht, entfällt der Anspruch komplett für beide. Da wohl auch Arbeitsnachweise angefordert werden, hättest du ein Problem, denn du hast in den 6 Tagen dann ja keine Stunde gearbeitet. Wie willst du da dann auf deinen Stundenschnitt von 25-30 Std kommen? Den in dem verbliebenen Tag kannst du ja diese nicht nachholen. Und nein, ein nacharbeiten in den Wochen danach geht meines Wissens nach nicht. Die Grenzen um den Bonus zu schaffen sind extrem eng.


katrin1305

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Ich würde ab 1.4. wieder arbeiten, aber den Partnersxhaftsbonus erst ab 25.4. beantragen. Heißt vom 1.-24.4. ohne Elterngeld.


Felica

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Mist, verlesen, ja das dürfte OK sein.


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