Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

@Panija

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: @Panija

Mitglied inaktiv

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Hallo Panija, war heute beim Wohnungsamt um mir einen Dringlichkeitsschein abzuholen. Hat geklappt, dieser wird mir zugeschickt und nun kann ich versuchen eine 3-Zimmer-Wohnung zu bekommen mit maximal 70 qm für zwei Personen. 17 Euro Gebühren mußte ich zahlen. VG Anne


Mitglied inaktiv

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Das ist ja toll, dann iel Glück für die Suche. 17 Euro ? Ist das ein Dringlichkeitsschein oder Wohnberechtigungsschein ? Was ist denn da der Unterschied ?


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