Mitglied inaktiv
Hallo, wie muß die Arbeit bei einem Paketdienst während der Ss geregelt werden? Meine Freundin ist in der 17. Ss-Woche und fährt Pakete aus. Wie lange darf Sie das noch und gibt es dafür noch Beschränkungen (Gewicht der Pakete, Arbeitszeit). Tschüß bis bald Rita
Mitglied inaktiv
Schau mal da: Zitat aus dem MuSchuG: § 4 Weitere Beschäftigungsverbote (1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind. (2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden 1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1, Hier findet man das gesamte MuSchuG: http://www.medizin.fu-berlin.de/betriebsarzt/Gesetze/muschg.htm HTH Désirée
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