Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

oh nee!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: oh nee!

Mitglied inaktiv

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Habe grade im Forum gelesen, dass man ALG1 nach der Ausbildung bis zum Ende des MuSchu erhält! Warum sagt mir das die SB von der KK nicht? Ich kenn mich mit der ganzen Materie echt null aus, und wenn man irgendwo nachfragt, bekommt man echt nur das nötigste gesagt. Na gut, bis morgen bin ich ja noch in einem Ausbildungsverhältnis. Kann ich denn am Donnerstag (22.06.) zum Arbeitsamt gehen und ALG 1 beantragen? Ich finde mich langsam immer weniger zurecht... echt, jeder sagt einem was anderes.


Mitglied inaktiv

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das verstehe ich nicht.. bis zum ende des mutterschutz??? meinst du elternzeit? in der elternzeit bekommst du KEIN algI. nimmst du KEINE elternzeit und stehst dem arbeitsmarkt zur verfügung kannst du am 22.06. algI beantragen- aber: nur für die zeit, die du dem arbeitsmarkt tatsächlich zur verfügung stehst. und wenn du erst am 23. oder 24. den antrag stellst hast du dann auch erst anspruch... rückwirkend gibts nichts, die anspruchsdauer verkürzt sich entsprechend. gruß, maike


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