Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

offene Bewerbungen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: offene Bewerbungen

Mitglied inaktiv

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Hallo zusammen. Ich hab am Donnerstag erfahren das ich schwanger bin. Jetzt meine Frage: Ich hab noch zwei bewerbungen laufen bei denen ich schon ein Vorstellungsgespräch hatte. Muß ich denen jetzt mitteilen das ich schwanger bin?! Außerdem wann muß ich dem Arbeitsamt bescheid geben? hab nämlich noch keinen Mutterpass, den bekomm ich erst nächste Woche. Und eine PSA (Personal Service Agentur) kümmert sich um meine Vermittlung. Muß ich denen auch bescheid geben das ich schwanger bin?! Was passiert mit meinem Arbeitslosen geld?! HILFE Danke im voraus! Yvette


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ist vielleicht nicht fair aber zulässig: warten Sie erst mal ab, beim Vorstellungsgespräch dürfen Sie auch lügen, ohne dass Ihnen NAchteile entstehen. SS sind Sie unkündbar. Gruß, NB


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