Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Notfallmedikament

Frage: Notfallmedikament

Danies21

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Unser Sohn soll im Notfall salbuhexal inhalieren wenn er Atemnot hat. Die kita wurde informiert das die erstmal bis Oktober so sein soll. Die Erzieherin bekamen eine Einweisung und ein ärztliches Attest. Jetzt möchten sie die Zustimmung schriftlich von uns Eltern. Im kita vertag waren Anlagen für chronischen kranke Kinder, leider bekam ich keine Kopie vom original Vertrag sondern eine neue Ausfertigung. Jetzt steht dort die personenberechtigen erkennen an, dass bei Betreuung des Kindes Situationen auftreten können, in denen die Erzieherin nicht in der Lage sein können, objektiv gebotene Sorgfalt anzuwenden. Sollten sich hieraus etwaige Nachteile für das Kind ergeben, können diese nicht auf schadensansprüchen von Träger u Personal führen. Ich habe die Leitung drauf angesprochen, u Antwort war sie geben es nicht das Medikament. Auch wenn mein Sohn blau anläuft. Ich musste extra ein zweite inhalierhilfe und Medikament und Attest besorgen. Und dann sagen die mir sie geben es nicht !!!! Dürfen die das? Noch habe ich nicht unterschrieben, brauche hilfe mein Arzt kann mir auch nicht helfen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das gar keine Medis im Notfall gegeben werden, kann ich aus dem Text nicht lesen. Nur, dass die Betreuer nicht gewährleisten können, dass immer einer in der Nähe ist, die Gefahr erkennt und die Medis gibt. Es ist aber nicht verpflichtend (sagt die Zentrale für gesundheitliche Aufklärung). https://www.kindergesundheit-info.de/fuer-fachkraefte/kindergesundheit-in-der-kita/kranke-kinder-in-der-kita/medikamente-kita/ Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Kann es sein, dass die Kita damit NICHT meint, sie würden Salbuhexal NIEMALS geben - sondern: es kann Situationen geben, in denen sie es nicht geben können und dann keine Schuld tragen, wenn dein Kind zu Schaden kommt? ZB wenn Kind sich weigert, es zu nehmen und die Kita eben keine Gewalt anwenden darf/kann. Oder Kind Atemnot in einer Situation bekommt, in der die Kita das nicht sofort sieht - und dann keine Schuld trägt. Im Zweifel würde dann entweder der Rettungsdienst angerufen oder du statt noch weiteren Schaden anzurichten. Wobei hier dann immer natürlich dennoch keine Fahrlässigkeit vorliegen darf - also Situation sehen und trotzdem nichts tun. Ich bezweifle ehrlich gesagt, dass die Kita gesagt hat "auch wenn er blau anläuft, tun wir nichts".


Berlin!

Beitrag melden

Lehrer*innen und Erzieher*innen müssen im Notfall lebenswichtige Medikamente, sog. Notfallmedikamente geben, wenn diese auch von medizinischen Lai*innen verabreicht werden können. Regelmäßige Medikamentengabe fällt nicht darunter, gemeint sind Kinder, bei denen es gelegentlich unvorhersehbar zu lebensgefährlichen Zuständen kommen kann (beispielsweise Epilepsiepatienten oder Allergiker*innen). Klauseln in Verträgen, also sog. AGB, die eine Haftungsfreizeichnung für Körperschäden oder sog. "Kardinalpflichte" enthalten, sind in aller Regel unwirksam.


Ani123

Beitrag melden

Als Erzieherin kann ich ihnen mitteilen, dass das eine Absicherung ist. Wenn wir einem Kind Medikamente geben sollten mussten die Eltern das auch unterschreiben. Ohne Unterschrift keine Gabe von Medikamenten. Das heißt nicht, dass dann garnicht gehandelt wird. Es wird ohne Medikamente gehandelt und bei Bedarf der Notruf abgesetzt. Mit Unterschrift handeln wir nach Anleitung. Es geht sogar soweit, dass bei uns schriftlich festgelegt wird welche Erzieher die Medikamente geben dürfen. Das bedeutet auch, dass wenn die Erzieher nicht da sind keine Vergabe erfolgt. Darüber werden die Eltern in Kenntnis gesetzt um zu entscheiden ob das Kind betreut werden soll oder es zu Hause betreut wird. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass es bis jetzt immer gut geklappt hat. Attest setzen wir voraus. Sie können auch morgens das Spray abgeben und mittags wieder mitnehmen. Ein Kind hatte eine eine kleine Tasche dabei wo alles drin war. Es wurde während der Anwesenheit in der Kita gelagert, mitgebracht und wieder mitgenommen. Da muss dran gedacht werden.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.