Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmals wg.Unterhaltsklage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: nochmals wg.Unterhaltsklage

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, sie hatte eine Rechtsanwältin und Prozesskostenhilfe auch beantragt und es wurde auch genehmigt. Nur sagte jetzt im Nachhinein ihre Anwältin, daß die PKH nur in soweit genehmigt wurde,daß Kosten auf Ratenbasis gezahlt werden können, was aber meine Schwester nicht wußte. Und nun muß sie fast 1000 Euro zahlen und weiß nicht woher sie es nehmen soll! Finde es ungerecht,daß sie zahlen muß, obwohl sie dieKlage nicht angestrebt hatte! Selbst vom OLG kam nur eine Antwort zurück, daß diese Entscheidung vom Richter gefällt wurde und sie das nichts angeht. Sie soll sich einen RA nehmen: nur womit zahlt sie den? Wir wissen echt nicht mehr weiter! LG Schnukkelt


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Leider kann sie mit dem Argument: Ich wusste das nicht, nicht kommen. Sie hat den PKH-Beschluss vom Gericht zugestellt bekommen und den muss man genau lesen. Da steht das nämlich drin. Gegen diesen Beschluss hätte man das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gehabt, einzulegen binnen einen Monats nach Zustellung des Beschlusses. Gruß Arlett


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, in dem Beschluß stand drin, daß die Prozeßkostenhilfe bewilligt wird, also ist sie davon ausgegangen, daß sie nichts zahlen muß!!!!! Daß nur die Mögichkeit der Ratenzahlung damit gemeint ist, stand in keinster Weise drin! Woher sollte sie also wissen, was da auf sie zukommt?! Finde es nur eine Frechheit, daß ein Richter einer alleinerziehenden Mutter zweier Kinder die Kosten des Verfahrens auferlegen darf/kann! Absolute Frechheit! Aber ich werde nicht locker lassen und versuchen meiner Schwester weiter zu helfen. LG Tanja


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Also in so einem Beschluss steht meistens dann drin, .... wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von RA/RAin XY bewilligt. Dann kommt meistens ein Absatz und dann kommt: Ihr wird gestattet, die Prozesskosten in monatlichen Raten á ... EUR zu zahlen. Die Dauer der monatlichen Ratenzahlung beträgt maximal 48 Monate. So oder so ähnlich lauten diese Beschlüsse. Gruß Arlett


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.