Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmalige Frage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmalige Frage

Lala1990

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Hallo Frau Bader, ich hatte Ihnen hier schon geschrieben https://m.rund-ums-baby.de/recht/Krank-nach-Elternzeit_246659.htm Jetzt ist es so das wir zum Ende der Elternzeit einen Neuvertrag aufsetzen bzw Teilzeitvertrag, da ich nicht mehr soviele Stunden wie vor der Elternzeit machen möchte. Besteht auch dann das Recht auf Lohnfortzahlung? Oder muss ich dann erst 3 Monate gearbeitet haben ? Der Vertrag würde mit neuer Stundenzahl neu aufgesetzt bzw angepasst . Viele Grüße und Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist kein neuer Vertrag, sondern eine Vertragsänderung. Die Betriebszugehörigkeit sollte besser erwähnt sein. Grds haben Sie dann vom ersten Tag an die Mglk. der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Liebe Grüße NB


MamaausM2

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Der Vertrag zählt dann auch. Ich hatte (außerhalb der Elternzeit) erst nur einen Vertrag über 25 h, der wurde dann aufgestockt auf 32h. Leider wurde ich dann krank und bekam erst die Lohnfortzahlung nach 25 und dann noch paar Tage nach 32 und aus den 32 jetzt das Krankengeld der KK


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