Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmalige Frage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmalige Frage

Madita2015

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Guten Abend Frau Bader, unser Sohn ist nun 6 Monate alt. Ich habe Elternzeit für 1 Jahr beantragt und wollte eigentlich ab August wieder halbtags arbeiten gehen. Nun zu meinen Fragen.... Seit der Geburt meines Sohnes (momentan ein absolutes Mamakind) mache ich mir Gedanken ob ich es übers Herz bringe ihn für einige Stunden zu meiner Mutter zu geben. Ich würde nun gerne wissen ob es möglich ist die Elternzeit bis Dezember 16 zu verlängern. Des Weiteren ist unsere Familienplanung noch nicht angeschlossen. Wie verechnet sich das neue Elterngeld sollte ich während der Elternzeit schwanger werden? Wenn ich zB zu Beginn der Mutterschutzzeit 4 Monate gearbeitet habe? (Falls es wichtig ist, wir wohnen in BaWü) Ich danke Ihnen sehr dass Sie sich die Zeit für die Beantwortung der Fragen nehmen! .....der Geburtstermin war der 20.07.2015


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Eine Verlängerung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich 2. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Du gehörst mit zu den ersten, die problemlos Elternzeit nachmelden können. Du hast 3 Abschnitte zur Verfügung. Teil 1 läuft jetzt. Verlängern kannst Du, indem Du 7 Wochen vor Ende verlängerst. Für ein neues Elterngeld zählt immer das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz. Gehst Du ab dem ersten Geburtstag nicht arbeiten, geht der August als erster Monat mit 0€ in die Berechnung. Die davor werden durch alten Lohn ersetzt. Dann ist die Frage wie viele Nullrunden dabei sind bis zum neuen Mutterschutz.


Sternenschnuppe

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Ich bin verwirrt. Dachte dann kann man einfach nachmelden ?


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