Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nochmal...

2010Zwillingsmama

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Hallo, also ich meinte mit beim Arbeitgeber kündigen: durch AN. Gilt das mit dem Aufhebungsvertrag im Falle, wenn der AG kündigt???? Mir ist das beim ersten Antworten noch nicht klar geworden. (Es war sowieso zweimal die gleiche Antwort drunter!?!?) Gruß Zwillingsmama


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt immer drei Möglichkeiten: Ag kündigt (geht in EZ nicht), AN kündigt (geht in EZ), Aufhebungsvertrag zwischen beiden (geht in EZ). Aufhebungsvertrag heißt dann, der AN ist mit der Kü. einverstanden u bekommt eine Abfindung Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Du selber kannst mit der normalen Kündigungsfrist die in Deinem Vertrag steht kündigen, oder mit 3 Monaten Frist zum Ende der Elternzeit. Dein Arbeitgeber kann Dich NICHT kündigen solange Du in Elternzeit bist. Will er Dich dennoch 'loswerden', dann geht das nur über einen Aufhebungsvertrag, den dann beide Parteien unterschrieben. Du MUSST den Aufhebungsvertrag aber NICHT unterschrieben wenn Du das nicht willst. Wichtig dabei zu bedenken ist auch, dass Du, so Du den Aufhebungsvertrag unterschreibst, NICHT mehr versichert bist! LG Sabine


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