Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal zum Ablehnungsbescheid

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nochmal zum Ablehnungsbescheid

Mitglied inaktiv

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Also das EG habe ich beantragt und 2 Wochen spaeter meine Antwort bekommen (mein Sohn ist 6 Wochen alt), ich habe zur Zeit keine deutsche Versicherung (alles Andere habe ich erfuellt). Hier ist ein Ausschnit von meinem Ablehnungsschein. "Ein Ehegatte oder Lebenspartner eines Mitglieds einer in Deutschland stationierten Truppe der Nato-Streitkraefte hat u.a. nur dann Anspruch auf Elterngeld,wenn er in alle Zweige der deutschen Sozialversicherung eingebunden ist. Dies liegt in der Regel vor, wenn er sozialversicherungspflichtig erwerbstaetig ist oder eine sozialversicherungspflichtige Entgeltersatzleistung bezieht. Ich habe einen Monat Zeit um Wiederspruch einzulegen. Kann ich das machen? Oder steht es irgendwo im Gesetz,das wenn man nicht versichert ist auch kein Elterngeld bekommt (mein Mann ist ein amerikanischer Soldat,EG habe ich beantragt = deutsche Staatsangehoerigkeit,bin zZ Hausfrau)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, weiß ich auch nicht. Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen - kostet ja nichts. Liebe Grüsse, NB


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