Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal zu meiner Frage von 16.05.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmal zu meiner Frage von 16.05.

Mitglied inaktiv

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Danke für ihre Antwort, ich hätte es aber gerne genauer. Zählt also die Prämie? Wird Beschäftigungsverbot nicht als Krankheit behandelt? Laut Vertrag entfällt die Prämie im Falle einer Krankheit. Es ist ziemlich wichtig für mich das genau zu wissen. Danke schön.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Gruß, NB


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