Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal wg. meiner frage..

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nochmal wg. meiner frage..

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hallo frau bader, herzlichen dank für ihre antwort. mein vater sagte mir, mein mann müsse für mich keinen unterhalt bezahlen, da wir dafür schlichtweg nicht lange genug verheiratet waren. stimmt das? ich möchte das aber eigentlich auch gar nicht in anspruch nehmen, zumal er ein nettoeinkommen von 1300 euro hat und dann für unsere tochter und seinen sohn aus erster ehe unterhalt zahlen muß. wovon soll er denn dann leben? das täte mir dann auch irgendwo leid wenn er am existenzminimum rumkrepeln würde. ich hatte mich bereits mit dem gedanken angefreundet, wieder halbtags zu arbeiten (sofern mein AG da mispielt) und event. wohngeld zu beantragen. geht das? gruß diana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt da den § 1579 BGB aber wenn Sie das gemeinsame Kind aufziehen, besteht ein Anspruch- auch für Sie. Sie können verzichten und arbeiten, werden dann aber keine Leidstungen vom Staat bekommen, wenn der Ehemann zahlen könnte.Er hat einen Selbstbehalt von ca. 850 - 900 € Gruß, NB


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