Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal wegen des Unterhaltes für gem. Kind

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmal wegen des Unterhaltes für gem. Kind

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Der leibliche Vater meiner Tochter hat Gestern seine Freundin geheiratet. Was ja auch okay ist. Nun stellt sich mir die Frage, ob bei der Unterhaltsberechnung seine Frau nun eine Rolle spielt, oder nicht? (Das diese eventuell auch einen Teil für Ihr Kind aufbringen muss, oder ob NUR allein der Vater herrangezogen wird) Ich habe gelesen, manchmal ja, manchmal nein. Was stimmt denn nun? Ich selbst habe schon 2004 meinen jetzigen Mann geheiratet. Der Vater meiner Tochter zahlt 165€/Monatlich Unterhalt. Sie ist aber nun schon 8 (bald 9) und hätte laut Tabelle ja einen höheren Anspruch. Verdienen tut er ca. 1100€/Monatlich und durch Heirat nun, wird er wohl mehr bekommen. Das Trinkgeld, dass er durch seinen Job noch zusätzlich bekommt, wird ja leider nicht mit angerechnet.. (wären auch noch so um die ca. 30€(mal mehr, mal weniger/täglich) als Einkommen.. Die Beiden haben ja selbst auch noch ein Kind zusammen, das nun 4 Jahre alt ist. Wir selbst haben auch einen Sohn (5). Wissen Sie vielleicht, ob ich einen höheren Anspruch hätte für meine Tochter? Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Ich selbst sehe in den Tabellen und ähnlichen (Hälfte des Kindergeldes usw... ) nicht durch. ---------------------------------------- Er wird vorraussichtlich um die 1300€ netto verdienen und sein Selbstbehalt wäre 820€. Unsere gemeinsame Tochter hätte Anspruch (eigentlich schon seit ca. 2Jahren) auf 226€. Seine zweit-geborene (aus seiner jetzigen Partnerschaft) hätte Anspruch auf 186€. Wie sieht es mit seiner jetzigen Ehefrau aus? Ich kenne mich da nicht aus, da ich damals zu feige war für mich selbst noch Unterhalt zu verlangen. Sie selbst geht arbeiten und verdient ca. 600€ netto. Bleibt es dann bei unserer gemeinsamen Tochter bei dem Titel von 165,66€ oder würde Sie bei seinen baldigen Mehrverdienst von 1300€ dann doch die 226€ beanspruchen können? Ich bitte Sie Frau Bader mir nochmal zu antworten, da ich absolut bei der Berechnung nicht durchsehe. Die Angaben zum Selbstbehalt und die Unterhaltsansprüche für seine Kinder (Halbgeschwister) habe ich am Montag vom Jugendamt bekommen. Die stimmen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sorry, ich kann nicht die Gefahr eingehen, hier Einzelberatungen zu machen. Und ausrechnen darf ich hier einfach nicht. Beantragen Sie einen Beratungshilfeschein u lassen sich dann (10 € Schutzgebühr) bei einem Kollegen vor Ort beraten. Liebe Grüsse, NB


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