Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal Verjährung bei städtischen Forderung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmal Verjährung bei städtischen Forderung

Anja 19. 03

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Hallo Frau Bader, Ich hab jetzt geguckt was genau der ehemalige Wohnort von mir möchte Es sind essensbeiträge vom Hort wo meine beiden Jungs ein Jahr lang über mittags betreut wurden. Die war von Juni 2006 bis Juni 2007.dann sind wir In eine andere Stadt gezogen. Alle Behörden Gange wie Abmeldung g und Kündigung haben wir Frist gerecht durch geführt. Jetzt fordert die alte Stadt über die Vollstreckungsbehörde unseren jetzigen Stadt das Geld von vor 7 Jahren. Nach Forderung der Unterlage habe ich etwa einen Kontoauszug bekommen und einen Vollstreckungsbescheid von 2008 der mich aber nie erreicht hat Ist diese Forderung jetzt verjährt? Wenn ja was kann ich der Stadt mitteilen? Da die ehemalige Stadt es versäumt hat mir eine Förderung g/Mahnung zu schicken und das es na Paragraph?? Verjährt ist. Könnten sie mir bitte bei der Formulierung helfen? Das wäre sehr nett. LG Anja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte die Hinweise lesen - das kann ich hier nicht! Bitte wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht Liebe Grüße NB


Anja 19. 03

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Hallo Frau Bader, Ok Brief ist schon geschrieben, aber ich es handelt sich um eine Verjährun? SSie hatten bis 2011/2012 handeln müssen bzw eine Forderung schicken, ist das so richtig? Danke für die Info Vg Anja


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