Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal sorgerrecht

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nochmal sorgerrecht

beni28

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hallo danke nochmal. wo unterschreibt man denn da sorgerecht, was ist denn wenn man nur zusammen lebt mi dem kindesvater. oder wir getrennt leben?? WIE Läufts dann?? WÜRD HALT gerne mehr über dieses thema erfahren wollen ei und wo?? DANKE


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das unterschreibt man beim JA. Dabei ist es unrelevant, ob Sie mit dem Vater zusammenleben Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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du mußt schon konkreter fragen. man kann beim jugendamt eine gemeinsame sorgerechtserklärung unterschreiben. wenn das kind unehelich geboren wurde, hat bis dato die mutter automatisch das alleinige sorgerecht. wenn du dich bei gemeinsamem sorgerecht trennst, dann muß der vater zb einem umzug der mutter mitsamt kind zustimmen( genauso umgekehrt, wenn das kind beim vater bleibt ), ebenso einem ausweis, einer kontoeröffnung, einer schuleinschreibung, ggf auch einer behandlung mit medikamenten, einem kuraufenthalt etc. nicht zu verwechseln ist das sorgerecht aber mit dem umgangsrecht. das hat jeder vater automatisch ( das kind übrigens auch, winke @desireek ) das gemeinsame sorgerecht ist kaum aberkennbar, nur bei schweren beweisbaren verfehlungen gegenüber dem kind.


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