Mitglied inaktiv
Hallo Frau bader, am 16.5.07 frage ich an, nachdem Sie schrieben: "der Vater kann nicht parallel zu dem MG der Mutter EG erhalten." Wo denn dies stehe. Sie zitierten: "http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76688.html" Aber: Da steht aber nicht, daß der Vater während des MuSchu nicht trotzdem EG beziehen kann. Im Gegenteil, ich zitiere (aus der Mitte des Textes): "Wenn also beide Eltern z.B. in den ersten sieben Monaten Elterngeld gleichzeitig beziehen, sind die Beträge für 14 Monate verbraucht." da steht es sogar explizit drin, daß BEIDE gleichzeitig die ersten 7 Monate EG beziehen, also auch während des MuSchu der Mutter... ??? Viele Grüße Désirée
Hallo, weiter unten steht doch: "Auch bei der Verteilung der einem Elternteil zustehenden Monatsbeträge innerhalb des Zeitraums bis zum 14 Lebensmonat des Kindes sind die Eltern mit einer Ausnahme frei: Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, gelten immer als Bezugsmonate der Mutter." Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, klar steht das da, die ersten 8 Wochen "gehören" auf jeden Fall zur Mutter, wird also wie EG gerechnet. Aber dem steht doch nicht entgegen, daß der Vater AUCH parallel (sein) EG bezieht!? Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
richtig, der Mutter werden sie auf jeden Fall angerechnet, dem steht nicht entgegen, dass der Vater gleichzeitig "seine" Monate antritt -egal ob es 1, 2 oder 7 sind. Das, was nicht geht, ist, dass die Mutter in den ersten 8 Wochen KEIN EG bekommt, sondern nur der Vater. Mithin sind nur 12 Monate wirklich frei aufteilbar. Gruß, Speedy
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