Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wollte nur noch mal kurz nachfragen, ob ich für den EU dann nochmal gesondert beim Arbeitgeber nachfragen muß bezüglich der geringfügigen Beschäftigung. Während der normalen Tätigkeit dort war sie mir ja genehmigt worden (bei anderem Arbeitgeber), kann ich das dann nicht stillschweigend fortführen? Danke nochmal, Sonja
Liebe Sonja, das ist so ne Frage. Ich würde auf jedem Fall dem Gesetz genüge tun. Wenn er das verweigert, wird er aber keine sinnvolle Begründung geben können. Gruß, NB
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