Mitglied inaktiv
liebe frau bader, hier noch mal eine frage zu meiner unten stehenden anfrage an sie und ihrer antwort. das verstehe ich nicht. mir steht doch aber erst mutterschaftsgeld und dann das volle elterngeld (67% des nettos der letzten 12 monate zu) - wieso `beziehen sie sich bei der berechnnung auf arbeitslosengeld? ich bin doch gar nicht arbeitssuchend, sondern mutter erst im mutterschutz und dann in der elternzeit und habe mich dementsprechend auch gar nicht beim arbeitsamt gemeldet. beste grüße wölkchen 06 MEINE FRAGE: liebe frau bader, meine mutterschutz beginnt zum 11.12. und mein befristeter arbeitsvertrag endet zum 31.12. diesen jahres. wie sieht das dann mit dem mutterschutzgeld aus? bezahlt das die kk und welche höhe hat es? und steht mir des weiteren das neue elterngeld zu (die befristete tätigkeit bestand über 4 jahre)?Das baby hat am 23.01.07 et, wird also somit voraussichtlich 2007 geboren. beste grüße, wölkchen IHRE ANTWORT: Hallo, Sie bekommen in voller Höhe Mutterschaftsgeld. EG (meine ich) 67 %. Wer nach der Geburt des Kindes Entgeltersatzleistungen bezieht, die nicht mit der Geburt des Kindes im Zusammenhang stehen (wie z. B. Arbeitslosengeld), muss sich diese Einnahmen auf das Elterngeld anrechnen lassen, soweit das Elterngeld den Betrag von 300 EUR übersteigt. Liebe Grüsse, NB
Hallo, nein, Sie sind nicht in EZ, da Sie keinen AG haben. Sie sind ohne Arbeit. Liebe Grüsse, NB
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