Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, meine Frage vom 06.02.: ich habe im 1. Erziehungsjahr bei meiner Firma einen 630,-- Job gehabt. Nun habe ich meine Lohnsteuerkarte erhalten und mit Schrecken fest gestellt, dass keine Lohnsteuer abgeführt wurde. Für mich war das eigentlich selbstverständlich, dass meine Firma die Lohnsteuer abführt. Jetzt muss ich einen Batzen nach bezahlen. Wie verhält sich das mit den anderen Sozialabgaben, muss ich die nun auch nach zahlen? Ist es überhaupt rechtens, alles auf den Arbeitnehmer ab zu wälzen? Auf meiner Lohnabrechnung steht nur: Aushilfslohn 630,--. Antoworteten Sie wie folgt: Liebe Anja, das Entgelt für 630er für das letzte Jahr ist steuerfrei. Es bedarf aber einer Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes. Ich bekomme keine Freistellungsbescheinigung da ich im Januar und Febrauar noch Gehalt bekommen habe. Wie ist das nuin mit der Lohnsteuer? Danke für eine Antwort. Gruss Anja
Mitglied inaktiv
Mal langsam... 1. Hat schon irgendwer geschreiben, daß Du einen Batzen nachzahlen sollst (Haftungsbescheid vom FA)? 2. Steht überhaupt etwas auf der Rückseite der LStK für die Zeit des 630-DM-Jobs? 3. Welche Lohnsteuerklasse hast Du denn? Sozialversicherungen sind (vom AN) nicht zu zahlen, wenn das 630-DM-AV das einzige im jeweiligen Monat war (anders als LSt geht es hier monatsweise). Soweit erstmal, die maus
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