Mitglied inaktiv
Noch eine Frage: Muss ich dem KV das Kind wirklich mitgeben, wenn ich starke Bedenken habe, dass er sich richtig um den Kleinen kümmert? Kann ich dann nicht verlangen, dass er ihn vorerst in meiner Wohnung besucht?
Mitglied inaktiv
Hi, auch das wurde unten schon beantwortet. Der Vater hat das echt das Kind mitzunehmen, es sei denn es liegen wirklich triftige Gründe vor. Schau mal in der Suchmaschine unter Besuchsrecht/Umgangsrecht Da findest Du jede Menge Antworten Tati
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