Mitglied inaktiv
Da wäre noch was, bin im Urlaubssemester birs April 2001 und beziehe Erziehungsgeld. Wenn ich mit dem Studium wieder beginnen sollte, wird meine Schwiegermutter auf das Kind aufpassen. Hat sie dann Anspruch auf das ERziehungsgeld? Ist dies dann vom Einkommen meines SChwiegervaters abhängig? Oder von unserem Studenteneinkommen? Tut mir leid für die vielen Fragen auf einmal. Hoffe Sie können mir weiterhelfen. MfG CK
Liebe Chrisula, EG bekommt, wer das Kind vorwiegend betreut und erzieht und die Personensorge hat. Üblicherweise bekommen also die Eltern weiter das EG. Nachteil für Sie ist aber, das, wenn Sie immatrikuliert bleiben, keine KK Ansprüche beitragsfrei haben. Gruß, NB
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