Mitglied inaktiv
Hallöchen, ich hatte eine Frage, wie sich das Mutterschaftsgeld rechnet. Irgendwie habe ich die Antwort nicht verstanden, sorry. Hier noch mal die Frage: Hallo, meine Tochter ist jetzt 1,5 Jahre alt. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Dieser würde am 25.2.06 enden. Jetzt bin ich wieder schwanger und meine Schutzfrist würde am 3.3.06 beginnen. Ich hätte ja wieder die 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher und würde ja auch Mutterschaftsgeld beziehen. Jetzt meine Frage: Auf welcher Grundlage? Ich arbeite im Moment 8Std./Woche. Ab dem 26.2.06 wäre meine Elternzeit vorbei und ich würde doch automatisch wieder eine Vollzeitkraft werden bzw. könnte das beantragen. Bekomme ich das Mutterschaftsgeld auf Basis meiner 8Std./Woche oder 40Std./Woche? Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und Sie können mir helfen. LG Nina Und hier die Antwort! normale Stunden!
Hallo, wenn Sie zwischendrin wieder arbeiten - volles Gehalt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Also, heißt das, wenn ich ab dem 27.2.06 - 11.03.06 wieder 40Std./Woche arbeite bekomme ich bis ca. Juni 2006 das Mutterschaftsgeld auf Basis von 40Std./Woche? Also für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt VOLLES Gehalt? Oder wird z.B. der Durchschnitt der letzten 12 monate genommen? Danke schon mal für die Antwort!
Die letzten 10 Beiträge
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen