Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Noch mal eine Nachfrage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Noch mal eine Nachfrage

Mitglied inaktiv

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Hallöchen, ich hatte eine Frage, wie sich das Mutterschaftsgeld rechnet. Irgendwie habe ich die Antwort nicht verstanden, sorry. Hier noch mal die Frage: Hallo, meine Tochter ist jetzt 1,5 Jahre alt. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Dieser würde am 25.2.06 enden. Jetzt bin ich wieder schwanger und meine Schutzfrist würde am 3.3.06 beginnen. Ich hätte ja wieder die 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher und würde ja auch Mutterschaftsgeld beziehen. Jetzt meine Frage: Auf welcher Grundlage? Ich arbeite im Moment 8Std./Woche. Ab dem 26.2.06 wäre meine Elternzeit vorbei und ich würde doch automatisch wieder eine Vollzeitkraft werden bzw. könnte das beantragen. Bekomme ich das Mutterschaftsgeld auf Basis meiner 8Std./Woche oder 40Std./Woche? Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und Sie können mir helfen. LG Nina Und hier die Antwort! normale Stunden!


Mitglied inaktiv

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Also, heißt das, wenn ich ab dem 27.2.06 - 11.03.06 wieder 40Std./Woche arbeite bekomme ich bis ca. Juni 2006 das Mutterschaftsgeld auf Basis von 40Std./Woche? Also für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt VOLLES Gehalt? Oder wird z.B. der Durchschnitt der letzten 12 monate genommen? Danke schon mal für die Antwort!


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