Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader....da fällt mir noch was ein.......ich bin ja zur Zeit im 2. Jahr Erziehungsurlaub, bzw.Elternzeit).....und habe vor, das 3 Jahr auch noch zu nehmen, obwohl ich fast sicher bin , daß ich nicht mehr in das Unternehmen zurückkehren werde..( ist zu weit weg und es gibt nur Vollzeitstellen)....ich habe gehört, daß während des EU weiter in die Rentenkasse eingezahlt wird ( vom Arbeitgeber) und daß ich deshalb ruhig die 3 jahre nehmen soll.....stimmt das so?,,,,wenn nicht, dann könnte ich doch auch schon nach dem 2 jahr kündigen, oder?....und wenn ich dann kündige, würde mir, dann ( nach der Sperrfrist natürlich),...auch Arbeitslosengeld zustehen?...oder bekomme ich keins, weil ich direkt nach dem EU gekündigt habe..... Danke für eine Antwort LG Sabine
Hallo, ?? Sie bekommen auf jeden FAll drei Jahre angerechnet. Gruß, NB
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