Mitglied inaktiv
wie gesagt bin in der 12 SSW. und noch in einem Teilzeit Arbeitsverhältniss 19 Std/woche. Jetzt würde ich mir gerne eie grösser Wohnung nehmen da ich derzeit nur 45 qm habe. Meine bedenken sind, dass das Amt mir die Wohnung ab 30.6 dann evt nicht weiterzahlen würde weil sie zu gross wäre 69qm 461 Euro warm. Kann das sein und ab wann steht mir bzw ab wann darf ich in eine grössere Wohnug ziehen
Hallo, Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgröße. Als Person zählen nach der Rechtsprechung auch Säuglinge (LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.10.06, L 6 AS 556/06 ER, LSG Baden-Württemberg vom 27.9.2006 - L 7 AS 4739/05 ER-B u.a.). Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung