Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Noch eine Frage

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Hallo Frau Bader! Ein Bekannter von uns geht ebenfalls ab 1.08. wieder zur Vollzeit-Schule ist i.M. im Erzurlaub, kann er im Erzurlaub bleiben, oder muß er aussteigen? LG Ludmilla


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Ludmilla, wenn das Kind vor dem 01.01.01 geboren ist, darf er 19 Std. tätig sein, wenn es danach geb. ist, 30. Gruß, NB


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